Mit dieser Vereinbarung regeln sich die Bedingungen der Teilnahme am Unterstützungs-Angebot „Miteinander reden in schwierigen Zeiten – kostenloses Telefon- und Video-Coaching“ zwischen dem Schulz von Thun Institut, Prof. Dr. Friedemann Schulz von Thun, und Ihnen als Klient. Mit Ihrer Anmeldung erhalten Sie die Möglichkeit, an bis zu 3 x 45 Minuten Coaching teilzunehmen. Diese 3 x 45 Minuten Coaching sind für Sie dank der Dirk Rossmann GmbH und Prof. Dr. Schulz von Thun kostenfrei (vorbehaltlich eventueller Internet- bzw. Verbindungskosten).
Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung der Coachings – des ersten und auch jedes Folgetermins – entsteht dabei zu keinem Zeitpunkt. Es entsteht darüber hinaus kein weiteres Vertragsverhältnis.
Der Coach wird Sie nach Anmeldung zwecks Vereinbarung eines Telefon- oder Video-Coachings (entsprechend Ihrer Präferenz) kontaktieren. Die Angabe eines Coachinganlasses kann die Zuordnung der in Ihrem Anliegen besonders erfahrenen Coaches erleichtern.
Wenn Sie aus wichtigen Gründen einen Termin verschieben müssen, können Sie das noch bis zu 48 Stunden vor Stattfinden tun. Später ist das leider nicht mehr möglich; in diesem Fall verfällt der Termin.
Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie der Speicherung Ihrer persönlichen Daten (Name, eMailadresse, ggf. Telefonnummer, ggf. Coachinganliegen, Registrierdatum, Datum des letzten Logins) in der Vermittlungsplattform zum Zweck der Kontaktaufnahme durch den/die Coach zu. Eine weitere Speicherung oder Verwendung Ihrer Daten findet darüber hinaus nicht statt. Es gilt die Datenschutzerklärung des Schulz von Thun Instituts (https://www.schulz-von-thun.de/datenschutz).
Der/die Coach ist während des Coachingsprozesses zur Dokumentation berechtigt, um Anschlusstermine zu ermöglichen. Diese Dokumentation wird er/sie im Anschluss unverzüglich vernichten.
Wenn Sie sich für ein Video-Coaching entscheiden, erklären Sie sich bereit, dieses über eine vom Coach gewählte Softwarelösung durchzuführen und das Programm vor dem vereinbarten Termin auf Ihrem Gerät zu installieren. Der Coach informiert Sie über die dazu erforderlichen Schritte.
Ansprüche des Klienten auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Schulz von Thun Institut nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Diese in diesem Abschnitt vorstehenden Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Schulz von Thun Instituts, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Ein Coaching ist keine Therapie und keine Heilbehandlung und ersetzt eine solche nicht. Vor dem Hintergrund hat der Coach das Recht, die Bearbeitung gewisser Themenbereiche abzulehnen.
Alle Gesprächsinhalte werden vom Coach vertraulich behandelt. Diese vertragliche Geheimhaltungspflicht findet ihre Grenze in einem Verstoß gegen das geltende Recht.
Jegliche Aufzeichnung der Coaching-Sitzungen ist untersagt.